Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025
HandwerkDas Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit Wirkung ab 2025 schafft massive Marktchancen für das Handwerk. Zentrale Vorgaben: EH-40-Standard für Neubauten (max. 40% Primärenergiebedarf vs. Referenzgebäude), 65%-Regel für neue Heizungen (mindestens 65% erneuerbare Energien), gestaffelte Umsetzung (ab Mitte 2026 Großstädte >100.000 Einwohner, ab Mitte 2028 kleinere Gemeinden). Verbot: Neueinbau reiner Öl-/Gasheizungen.
Erlaubte Systeme: Wärmepumpe (Luft/Erde/Wasser), Wärmenetz, Solarthermie, Biomasse, Gas-Hybrid. Die BEG-Förderung bietet bis 70% Zuschuss für Wärmepumpen (einkommensgestaffelt) plus KfW-Kredite und Energieberatung. Für Handwerk bedeutet dies: massive Nachfrage nach Wärmepumpen, Photovoltaik, Sanierung, Smart Home. Aber auch: Beratungspflicht, Dokumentation, GoBD-Archivierung.
Zusätzlich: §71a verlangt seit 31.12.2024 für Nichtwohngebäude >290kW Gebäudeautomation. Die KEDi veröffentlichte im August 2025 erste Auslegungen. Ring 1, weil die gesetzlichen Vorgaben jetzt gelten und Handwerksbetriebe sofort profitieren können.
Quellen: Viessmann.de GEG (2025), Checkfox.de (2025), Oekozentrum.nrw (August 2025)
