Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 entfaltet 2025 volle Wirkung. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5% erhöht – erstmals seit 2017. Das Pflegegeld steigt zwischen 15-43 Euro monatlich je nach Pflegegrad. Die Finanzierung erfolgt durch Beitragssatzerhöhung um 0,2 Prozentpunkte (allgemeiner Satz: 3,6%), mit Staffelung nach Kinderzahl.
Die Innovation zum 1. Juli 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zusammengeführt – flexibel nutzbar. Die sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene (Pflegegrad 4-5, unter 25 Jahre) gilt das volle Budget bereits seit Januar 2024.
Die Kritik: Trotz Anpassungen reichen Vergütungssatzsteigerungen oft nicht aus, um gestiegene Lohnkosten auszugleichen. Der SoVD bemängelt, dass keine Entlastung aus Steuermitteln erfolgt. Ring 1, weil Gesetzesänderungen bereits in Kraft sind und unmittelbare Auswirkungen auf Finanzierung und Leistungserbringung haben.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium Reform der Pflegeversicherung (Mai 2023), Pflegeabc.de (Juni 2025), Verbraucherzentrale (2025)
