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E-Rechnungspflicht als Digitalisierungstreiber im Handwerk

Handwerk
Act

Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1). Ab 2027 gilt die Ausstellungspflicht für Betriebe über 800.000€ Umsatz, ab 2028 für alle. Dies zwingt Handwerksbetriebe zur Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse und schafft einen faktischen Zwang zur Software-Modernisierung.

Die Herausforderungen sind erheblich: Visualisierungssoftware ist nötig (XRechnung ist nur ein Datensatz), GoBD-konforme Verfahrensdokumentation muss angepasst werden, ERP-Systeme müssen aufgerüstet werden. Kosten beginnen im niedrigen vierstelligen Bereich. Der ZDH warnt vor IT-Dienstleister-Engpässen. Die Chancen: Automatische Verarbeitung spart Zeit und Ressourcen – entscheidend beim akuten Fachkräftemangel.

Ring 1, weil die gesetzliche Verpflichtung bereits gilt und Unternehmen sofort handeln müssen. Wer 2025 nicht investiert, riskiert 2027 Non-Compliance.

Quellen: Handwerksblatt "Ab 2025: E-Rechnung wird Pflicht" (Oktober 2025), ZDH & DATEV Checkliste (2025)