Während digitale Dienste ab 28. Juni 2025 sofort barrierefrei sein müssen, gewährt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Self-Service-Terminals eine spektakuläre Ausnahme: 15 Jahre Übergangsfrist bis maximal 2040. Geldautomaten, Zahlungsterminals, Ticket- und Check-in-Automaten dürfen weiter betrieben werden, bis sie das Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer erreichen - spätestens jedoch bis 28. Juni 2040. Diese Regelung betrifft allein über 50.000 Geldautomaten in Deutschland und zehntausende Payment- und Ticketing-Terminals im Einzelhandel und ÖPNV. Die Banking-Branche, der stationäre Handel und Verkehrsbetriebe gewinnen damit strategischen Handlungsspielraum für Hardware-Investitionen in Milliardenhöhe.
Die technischen Anforderungen sind anspruchsvoll: Barrierefreie Terminals benötigen taktile Bedienelemente für blinde Nutzer, höhenverstellbare Displays oder Sprach-Ein-/Ausgabe, kontrastreiche Bildschirme, vereinfachte Menüführung für kognitive Zugänglichkeit und Kompatibilität mit Hörgeräten (Induktionsschleifen). Die EN 301 549 definiert präzise Spezifikationen für Hardware-Accessibility. Die Kosten pro Terminal liegen im vier- bis fünfstelligen Bereich - bei flächendeckender Ausstattung sprechen wir von Gesamt-Investitionen im dreistelligen Millionenbereich allein für den Banking-Sektor. Hinzu kommen Wartung, Schulung des Personals und die Integration in bestehende Backend-Systeme.
Doch die verlängerte Frist wird kontrovers diskutiert: Advocacy-Gruppen wie der VdK kritisieren, dass Menschen mit Behinderungen noch 15 Jahre auf gleichberechtigten Zugang warten müssen - eine Benachteiligung gegenüber der sofortigen Digitalpflicht. Banken argumentieren mit wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit angesichts der Hardware-Austauschzyklen (typisch 8-12 Jahre). Die pragmatische Realität: Innovative Anbieter nutzen die Frist strategisch für gestaffelte Rollouts - neue Standorte und Austausch-Terminals werden bereits jetzt barrierefrei beschafft, Legacy-Geräte laufen planmäßig aus. Dies schafft Wettbewerbsvorteile gegenüber Nachzüglern, die 2038/2039 in Panik verfallen.
Ring "watch" ist angemessen, weil der unmittelbare Handlungsdruck fehlt, aber strategische Weichenstellungen JETZT erfolgen müssen: Beschaffungsrichtlinien auf Accessibility umstellen, Pilotprojekte für barrierefreie Terminals starten (z.B. in Flagship-Stores, Hauptbahnhöfen), Nutzer-Feedback von Menschen mit Behinderungen einholen. Der Handel sollte beobachten, welche Payment-Terminal-Hersteller (Ingenico, Verifone, PAX) frühzeitig BFSG-konforme Geräte anbieten. Banken können durch proaktive Barrierefreiheit in Filialen CSR-Profile stärken und die wachsende Zielgruppe älterer Kunden (demografischer Wandel) besser bedienen.
Quellen: Der Bank Blog (2025), Kartensicherheit.de (2022), VdK (2024), Techbook (2025), LocaFox Magazin (2025)
